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Wichtiger organisatorischer Hinweis zum

DNA-Nachweis mittels PCR von Chlamydia trachomatis und Neisseria gonorrhoeae (Endozervikalabstrich)

Es sind folgende Proben zulässig:

             1. Urin 
             2. Endozervikalabstrich 
             3. Urethralabstrich 
             4. Konjunktivalabstrich


Gewinnung von Zervixabstrichen:
• mit dem weißen Reinigungstupfer überschüssigen Schleim von der Zervix
   entfernen
• mit dem dünnen, rosafarbenen Stäbchen die endozervikale Probe entnehmen
   (Tupfer im Zervixkanal 15-30 Sekunden drehen)
• Abstrichstäbchen in das Röhrchen mit Verdünnungslösung geben, Stiel über
   dem Röhrchenrand (Sollbruchstelle) abbrechen, Deckel fest zuschrauben,
   Röhrchen beschriften

Maßnahmen für den Transport:
• Die Abstrichproben sind bei Raumtemperatur zu lagern und innerhalb von 24
   Stunden nach der Entnahme ins Labor zu transportieren.
• Wenn der Transport zum Labor sich um mehr als 24 Stunden nach der
   Probenentnahme verzögert, die Abstrichproben bei 2-8°C aufbewahren.

Die Identifikation der Abstrichröhrchen erfolgt entweder mit Ihrem Laborbarcode oder durch Beschriftung mit dem Patientennamen.

Da es häufig zu Doppelinfektionen mit Chlamydia trachomatis und Neisseria gonorrhoeae kommt, empfehlen wir auch weiterhin die parallele Bestimmung beider Erreger. Der Nachweis/Ausschluß ist - wie gewohnt - aus einem Abstrich möglich.

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