|
Institut für Medizinische Diagnostik Berlin-Potsdam MVZ GbR ![]() |
Für Einsender > Handhabungshinweise
Wichtiger organisatorischer Hinweis zum
DNA-Nachweis mittels PCR von Chlamydia trachomatis und Neisseria gonorrhoeae (Endozervikalabstrich) Es sind folgende Proben zulässig: 1. Urin 2. Endozervikalabstrich 3. Urethralabstrich 4. Konjunktivalabstrich Endozervikalabstriche, Vaginalabstrich dünner, rosafarbener Tupfer ![]() Gewinnung von Zervixabstrichen:
• mit dem weißen Reinigungstupfer überschüssigen Schleim von der Zervix entfernen • mit dem dünnen, rosafarbenen Stäbchen die endozervikale Probe entnehmen (Tupfer im Zervixkanal 15-30 Sekunden drehen) • Abstrichstäbchen in das Röhrchen mit Verdünnungslösung geben, Stiel über dem Röhrchenrand (Sollbruchstelle) abbrechen, Deckel fest zuschrauben, Röhrchen beschriften Maßnahmen für den Transport: • Die Abstrichproben sind bei Raumtemperatur zu lagern und innerhalb von 24 Stunden nach der Entnahme ins Labor zu transportieren. • Wenn der Transport zum Labor sich um mehr als 24 Stunden nach der Probenentnahme verzögert, die Abstrichproben bei 2-8°C aufbewahren. Die Identifikation der Abstrichröhrchen erfolgt entweder mit Ihrem Laborbarcode oder durch Beschriftung mit dem Patientennamen. Da es häufig zu Doppelinfektionen mit Chlamydia trachomatis und Neisseria gonorrhoeae kommt, empfehlen wir auch weiterhin die parallele Bestimmung beider Erreger. Der Nachweis/Ausschluß ist - wie gewohnt - aus einem Abstrich möglich. Schnellzugriff Kontakt Impressum |






