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Institut für Medizinische Diagnostik Berlin-Potsdam MVZ GbR ![]() |
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Meldepflichtige Krankheiten und Ausnahmekennziffer 32006 Ausnahmekennziffer 32006 Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht, sofern in diesen Krankheitsfällen mikrobiologische, virologische oder infektionsimmunologische Untersuchungen durchgeführt werden, oder Krankheitsfälle mit meldepflichtigem Nachweis eines Krankheitserregers Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten am 01.01.2001 § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern für mehr Informationen bitte hier klicken (PDF-Datei) ![]() Eine Übersicht der Ausnahmekennziffern stellen wir Ihnen hier als Download (PDF-Datei) zur Verfügung. ![]() Schnellzugriff Kontakt Impressum |







