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Hinweise aus der Blutgruppenrichtlinie weak D und partial D

Die Blutgruppen werden in Rh positiv und Rh negativ, je nach Vorhandensein oder Fehlen des D-Antigens eingeteilt. Ein kleiner Teil der früher primär als
Rh negativ eingestuften Personen hat Erythrozyten, die früher als
Du Erythrozyten bezeichnet wurden.
Sie zeigen keine Direktagglutination mit polyklonalen Anti-D-Seren, aber im anschließenden Coombstest sind sie sehr wohl reaktiv. 0,6 % aller Europäer und Nordamerikaner sind Träger dieser schwachen D.

Die Vorstellungen über das starke D und schwache D haben sich verändert auf Grund von Erkenntnissen über den molekularen Aufbau der Rhesus-Antigene und die Verfügbarkeit einer Palette potenter monoklonaler Antikörper und neuer molekulargenetischer Testmethoden.
Andere D-Kategorien die früher auch als Du bezeichnet wurden, besitzen einen unvollständigen Antigenaufbau, wie z. B. partial D Kategorie VI.

Das weak D umfasst Erythrozyten mit einem vollständigen Satz an D-Epitopen (kleinste definierbare Bindungsstelle). Das Rh-Antigen liegt in der Regel in geringer Kopienzahl vor und hat eine geringe Anzahl von Antigenen pro Zelle.
Es wird laut Blutgruppenrichtlinien als weak D bezeichnet.

Schlussfolgerung für die Praxis:
Träger von weak D können problemlos als Rh positiv, sowohl als Spender, wie auch als Empfänger betrachtet werden.
Schwangere, die Träger von weak D sind, benötigen keine Immunprophylaxe. Schwangere, die Träger von partial D VI sind, benötigen eine Immunprophylaxe.

Auszug aus den Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) (4.2.5.5.)
(Aufgestellt, gemäß Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut, Gesamtnovelle 2005)

Bestimmung des Rh-Merkmals D
Das Rh-Merkmal D tritt in unterschiedlichen Ausprägungsformen auf:
 
- als ein voll ausgeprägtes Merkmal, welches typisch ist für Rh positiv (D positiv), - als ein abgeschwächtes und/oder in seiner Ausprägung verändertes Merkmal:
  entweder als schwach ausgeprägtes Antigen D (weak D) oder als qualitativ
  deutlich verändertes Antigen (partial D), welches gleichzeitig auch schwach
  ausgeprägt sein kann (z. B. D-Kategorie VI = DVI). Träger mit einem qualitativ
  deutlich veränderten D-Antigen können durch ein voll ausgeprägtes Rh-Merkmal
  D immunisiert werden, besonders Träger der Kategorie DVI.

Die Bestimmung des Rh-Merkmals D erfolgt bei Patienten und bei Blutspendern auf unterschiedliche Weise (s. Abschn. 2.4.2).
Bei Patienten, Schwangeren und Neugeborenen erfolgt die Untersuchung des Rh-Merkmals D mit mindestens zwei Testreagenzien. Für diese Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikörper der IgM-Klasse, die die Kategorie DVI nicht erfassen, empfohlen.
Eine Kontrolle zur Prüfung auf Autoagglutination muss bei jeder Bestimmung des Rh-Merkmals D mitgeführt werden und eindeutig negativ sein.
Bei negativem Ergebnis aller Testansätze gelten potenzielle Empfänger von Blut, einschließlich Schwangeren und Neugeborenen, als Rh negativ (D negativ).
Bei übereinstimmend positivem Ergebnis und auch bei unzweifelhaft schwach positivem Ergebnis ist der Patient Rh positiv (D positiv).
Bei diskrepanten oder fraglich positiven Ergebnissen der Testansätze mit monoklonalem IgM-Anti-D ist der Patient als "Empfänger Rh negativ (D negativ)" zu deklarieren. Eine weitere Klärung sollte angestrebt werden.

(Laborinformation August 2007)

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