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Blutgruppenbestimmungen

Rechtliche Grundlagen
Aufgrund der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie), aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und vom Paul Ehrlich Institut (Neuformulierung 2003), müssen Proben für die Blutgruppenbestimmung und die serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) folgende Kriterien erfüllen:
1. Eine nur für die Blutgruppenbestimmung entnommene Blutprobe.
2. Die Probe muss mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum beschriftet sein.
3. Ein Barcode-Etikett kann auf dem Probengefäß angebracht sein, ist aber nicht
    ausreichend zur Identitätssicherung.

Bitte beschriften Sie das Etikett für ein EDTA-Röhrchen mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Patienten bevor Sie das Blut entnehmen.
Vergewissern Sie sich vor der Blutentnahme ob die Angaben auf dem Etikett des Probengefäßes mit der Person übereinstimmen, von der das Blut entnommen werden soll, (insbesondere die Schreibweise bei unüblichen Namen). Vergleichen Sie die Angaben auf dem Etikett und dem Anforderungsschein. Halten Sie sich dabei bitte grundsätzlich an die gleiche Schreibweise wie auf dem Personaldokument ihres Patienten. (Daten auf Chipkarten sind oft, insbesondere die Schreibweise von Umlauten, nicht korrekt).
Unzureichend und unkorrekt beschriftete Probengefäße führen zur Verzögerung der Bearbeitung, weil zunächst die Identität der Probe formal geklärt werden muss. Diese Befunde werden aus forensischen Gründen „unter Vorbehalt“ erstellt und entsprechend markiert. Eine Zweiteinsendung ist zur Bestätigung des Erstbefundes unerlässlich.
Blutgruppenpässe werden bei ungenügender Identitätssicherung nicht ausgestellt.
 
Untersuchungsumfang
Entsprechend der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) erfolgt mindestens die Bestimmung von:
- AB0-Merkmal(en)
- Rhesusfaktor / Rhesusformel
- irregulären Blutgruppenantikörpern (Antikörpersuchtest = AKS)

Sollte auf dem Überweisungsschein ausdrücklich nur ein Teil der o. a. Blutgruppenparameter (AB0, Rh-Faktor) ohne AKS angefordert sein, wird dies durch den Vermerk "unvollständiger Blutgruppenbefund" dokumentiert. Ein Nothilfepass wird in diesen Fällen ebenfalls nicht ausgestellt.

Irreguläre Blutgruppenantikörper
Im Falle eines positiven Antikörpersuchtests wird die Spezifität und die klinische Bedeutung des Antikörpers geklärt. Im Einzelfall kann eine Neueinsendung von Probenmaterial erforderlich sein. Bei nachgewiesenem irregulären Antikörper stellen wir einen Nothilfepass mit entsprechendem Vermerk aus!

Abrechnung
Die Bestimmung der Blutgruppe im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge und präoperativ ist eine Kassenleistung. Anforderungen auf Wunsch des Patienten sind eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Auch bei IGeL–Anforderungen ist laut der gesetzlichen Bestimmungen ein Antikörpersuchtest obligat. Bitte verwenden Sie bei IGe-Leistungen den IGeL-Anforderungsbogen. Sollte im Rahmen einer IGe-Leistung eine Antikörperdifferenzierung erforderlich sein, werden wir Sie darüber informieren. Die Abrechnung der Antikörperdifferenzierung erfolgt dann über einen nachträglich von Ihnen zugesandten Überweisungsschein, da es sich hierbei um eine kurative Leistung handelt und diese von der GKV getragen wird.
Bei privat versicherten Patienten ist im Untersuchungsumfang der Blutgruppe zusätzlich die Bestimmung des Kell-Merkmals enthalten.

Untersuchungsmaterial
Blutgruppenbestimmung         1 EDTA Röhrchen
Antikörper-Differenzierung     2 EDTA Röhrchen, 1 Vollblutröhrchen

(Laborinformation Juli 2010)

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