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Institut für Medizinische Diagnostik Berlin-Potsdam MVZ GbR ![]() |
Wir möchten Ihnen hiermit eine wichtige Information zum Gendiagnostikgesetz mitteilen, da ab dem 01.02.2012 Änderungen in Kraft getreten sind.
In einigen Bundesländern, auch in Brandenburg, weist die Ärztekammer aktuell darauf hin, dass nach Erhalt von genetischen Befunden eine Beratung des Patienten empfohlen wird. Diese Beratung ist allerdings bei so genannten “diagnostischen genetischen Untersuchungen” nicht zwingend, sondern soll angeboten werden. Sofern Sie als behandelnder Arzt eine Beratung in ausgewählten Fällen dennoch als sinnvoll erachten, muss diese nicht zwingend von Ihnen durchgeführt werden. Sie dürfen ohne weiteres genetische Laboruntersuchungen in Auftrag geben. Eine Aufklärung über die Untersuchung ist jedoch in jedem Falle vorgeschrieben. Ebenso wichtig ist die vorgeschriebene Einwilligungserklärung des Patienten zu der geplanten Untersuchung.
Anders ist dies bei so genannten “prädiktiven genetischen Untersuchungen”, d.h. bei Analysen, die nicht im Rahmen differentialdiagnostischer Abklärungen durchgeführt werden, sondern z.B. bei Abklärungen einer Anlageträgerschaft bei nicht erkrankten Familienangehörigen, Tumorgenetik, etc. In diesen Fällen ist eine genetische Beratung im Vorfeld und nach Erhalt des Untersuchungsergebnisses zwingend durchzuführen. Für diese Beratung ist eine gesonderte Qualifikation notwendig, sie kann aber ebenfalls an einen ärztlich qualifizierten Kollegen entsprechend delegiert werden. Weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der Ärztekammer Brandenburg: http://www.laekb.de/10arzt/30Qualifikationen/05Gendiagnostik/index.html « zurück Schnellzugriff Kontakt Impressum |





